Rother Rechtsanwälte

Wir sind spezialisiert auf verschiedene Rechtsgebiete und vertreten Sie regional und überregional

Urheber- und Medienrecht

Als Urheberrecht wird allgemein das subjektive und absolute Recht auf persönliche geistige Schöpfungen bezeichnet. Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach dem Urheberrecht.

Rechtlich betreuen wir Sie in diesem Fachgebiet gern in Bezug auf folgende Schwerpunkte:

  • Urheberrechtsverletzungen
  • Übertragung des Urheberrechts
  • Verwertungsrechte
  • Sonstige Rechte des Urhebers
  • Filesharing
Portrait Herr Hoyer

Wir helfen Ihnen, als Schöpfer eines Werks Ihre Interessen durchzusetzen. Sei es in der Verwertung oder bei Verletzung Ihres Urheberrechts. Sollten Sie eine Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung erhalten haben, beraten wir Sie über die sinnvollste Vorgehensweise.

RA Alexander Hoyer
0228 – 36 69 40