Bank- und Kapitalmarktrecht

Häufig haben Banken bei der Kapitalanlageberatung Fehler gemacht, die es einem Kunden erlauben, die fehlgeschlagene Investition rückabzuwickeln und dadurch bereits verloren geglaubte Vermögenswerte zurückzuerlangen. Lassen Sie sich fachkundig beraten.

Im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts steht die Betreuung und Vertretung geschädigter Anleger bei diversen Kapitalanlagemodellen im Vordergrund, wie z.B. bei Aktien, geschlossenen Immobilienfonds, diversen Zertifikaten, Lebensversicherungen, Hedgefonds, Schiffsfonds oder sog. „Schrottimmobilien“.

Umschuldung

Zudem beraten wir private oder institutionelle Darlehensnehmer in Umschuldungssituationen. Gerade die gegenwärtige, historisch bemerkenswerte Tiefzinsphase bietet hier vielfältige Chancen und Gestaltungsmöglichkeiten.

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