Rother Rechtsanwälte
Wir sind spezialisiert auf verschiedene Rechtsgebiete und vertreten Sie regional und überregional
Ihr gutes Recht im Wettbewerb!
Unlautere Wettbewerbsmethoden Ihrer Mitbewerber können auch Ihr Unternehmen gefährden. Bei Auseinandersetzungen mit Mitbewerbern im zunehmend stärker umkämpften Markt stellt sich oft die Frage, ob nicht Handlungsbedarf besteht, um das eigene Unternehmen vor unlauteren Wettbewerbsmethoden von Mitbewerbern zu schützen. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Abwehr gerichtlicher Maßnahmen und in der vorbeugenden Rechtsberatung bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen.
Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes stehen die gewerblichen Schutzrechte, wie Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmuster-, Patent- und Urheberrechte sowie das Lizenzvertragsrecht im Vordergrund. Nutzen Sie daher unser Beratungsangebot und informieren Sie sich über Möglichkeiten, Ihr Unternehmen zu schützen.
Wir helfen Ihnen auch bei der Abwehr gerichtlicher Maßnahmen und leisten vorbeugende Rechtsberatung bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen, damit Sie nicht versehentlich selbst mit dem Wettbewerbsrecht in Konflikt kommen.
Gewerblicher Rechtsschutz
Für unsere Mandanten bearbeiten wir auch den Bereich der gewerblichen Schutzrechte wie Urheberrecht, Patentrecht, Lizenzvertragsrecht sowie Marken-, Geschmacksmuster- und Gebrauchsmusterrecht.
Auch im freien Wettbewerb gibt es klare Grenzen, die einzuhalten sind. Geregelt wird dies bspw. im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Wir beraten Sie gerne über die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen.